Inhaber dürfen auch bei Betrug nicht klagen
CK - Washington. Ein Klageverbot in einer No Action-Klausel von Wertschriften dient auch der Abwehr einer Klage der Inhabermehrheit an diesen Wertschriften, stellte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta unter Anwendung des Rechts des Staates New York am 25. April 2012 [...]
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26.04.2012