CK - Washington. Eine Kanzlei wirbt um Patienten von Zahnärzten, wird von einer Dental-Gruppe verklagt und wehrt sich mit der SLAPP-Einrede, die in immer mehr Staaten die Redefreiheit im ersten Prozessabschnitt schützen soll. Das Gericht stellt auf eine Ausnahme für gewerbliche Rede ab und weist die Klage nicht ab. Dagegen geht die Kanzlei mit einer Revision vor, obwohl der Prozess nicht zum Urteil gediehen ist.
Am 11. März 2014 erklärte [...]
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12.03.2014