CK - Washington. Die Vollstreckung eines im Bundesgericht oder einzelstaatlichen Gericht in den USA erstrittenen Titels unterliegt dem jeweiligen Prozessrecht, doch wenn ein Bundesgericht eine Vollstreckung beurteilt, richtet es sich nach Bundesrecht, und wenn es nichts regelt, nach einzelstaatlichem Recht.
In New York City ging das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA so vor. Im Fall Capiello v. ICD Publications Inc. fand [...]
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30.11.2013