CK - Washington. Nicht nur darf ein Schiedsgericht am Recht vorbei entscheiden, ein Schiedsrichter darf auch unbewusst voreingenommen sein. Im Fall Ometto v. Asa Bioenergy Holding A.G. standen beide Themen zur Klärung an.
Der Vorsitzende hatte einen Konflikt nicht offengelegt; deshalb verlangte die Verliererin die gerichtliche Nachprüfung. Das Bundesgericht erkannte, dass der Konflikt bei der Abfassung des Schiedsspruchs nicht bekannt [...]
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08.01.2014