CK - Washington. Vertrauensanwälte von Botschaften haben selten Anlass, ihr Honorar einzuklagen. Wenn sie klagen wollen, scheitern sie an der Immunität des ausländischen Staats nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Bundesgesetz Foreign Sovereign Immunities Act?
Das Bundesgericht der Hauptstadt [...]
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02.09.2013