Softwarekunde darf nur verlangen, was er kauft
CK - Washington. Ein Vertrag für zwei Software-Werke, Bildspeicherung und Radiologiedatenverwaltung, löst einen Prozess aus. Der Hersteller klagt auf Zahlung, der Kunde wendet mangelnde Erfüllung ein. In Boston verliert der Kunde vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 10. [...]
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16.04.2012