CK - Washington. Regelmäßig kommt die Frage auf, ob Verträge per EMail geschlossen werden können. Wenn ja, erfüllt dann eine EMail die Schriftform? Diese ist nach dem Statute of Frauds schließlich für bestimmte Verträge vorgeschrieben. Mancher glaubt, durch einen EMail-Disclaimer Verträge oder Änderungen per EMail mit dem Hinweis vermeiden zu können, Bindendes werde nur durch Vertrag vereinbart.
Der Disclaimer verfehlt das Ziel. [...]
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20.03.2014