CK - Washington. Vielleicht wäre dem Kläger beim Lesen eines Vertrags auf Papier aufgefallen, dass er für die Kostenerstattung haftet, aber er erledigte seine Investitionen online, unterzeichnete den Vertrag mit dem Anlagehaus elektronisch und gab elektronisch eine falsche Kontonummer an.
Als die Investitionsabwicklung daher [...]
Artikel
19.09.2012