CK - Washington. Nicht auf die Verletzung, sondern den mangelnden Schaden stellte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bei der Abweisung der Klage einer Urheberin gegen einen Musikverlag ab, der ohne ihre Zustimmung ihre Musik mit Werken anderer Künstler vertrieben hatte.
Das Gericht ließ die Frage der Verletzung einer Vertragsklausel über die Zustimmungspflicht beim Coupling von Werken dahingestellt [...]
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16.10.2013