Massenentlassung in Frankreich nicht vor US-Gericht
CK - Washington. Europäer wenden sich öfter an US-Gerichte, weil sie hier ihre Misserfolge vor den eigenen Gerichten nachprüfen lassen wollen. Dabei haben die US-Gerichte selbst genug zu tun. Sie weisen solche Klagen ab. Selbst wenn sie zuständig sein sollten, können sie nach der Forum non conveniens-Doktrin die Klagen an Gerichte im Ausland verweisen, die näher am Sachverhalt und [...]
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31.10.2013