BVerfGE BvR 2805/12: Gesteigerte Gefahr für Unternehmen mit US-Vermögen
CK - Washington. Webseitenwerbung, die auch Amerikaner lesen, kann deutsche Inhaber von Domain einer Klage in den USA aussetzen. Wer sich nicht verteidigt, kann auch die amerikanisch-kontrollierte .com-Domain mit einem schnell in den USA vollstreckten Versäumnisurteil [...]
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27.02.2013