CK - Washington. Ausländische Investoren können ihren Schaden aus Betrug mit amerikanischen Aktien nicht unbedingt im amerikanischen Gericht einklagen. Dieses muss nämlich nach dem Securities Exchange Act of 1934 zuständig sein. Dafür bedarf es eines amerikanischen Handelsvorgangs.
Wo findet der Handel statt? Der Supreme Court in [...]
Artikel
02.03.2012