GFH - Washington. Ein Steuerzahler, der seine Steuererklärung verspätet einreicht, muss Strafe zahlen, auch wenn ein Irrtum des Steuerberaters die Ursache der Verspätung ist, entschied am 4. April 2013 das Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk der USA im Fall Peter Knappe v. United States of America.
Das Gericht wies die Klage [...]
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06.04.2013