USA: Vertragsfristen weniger verbindlich als im deutschen Recht
CK - Washington. Kaum hat man den Mandanten erklärt, dass Verzug im deutschen Sinne noch laengst nicht nach amerikanischem Recht eingetritt, und verbindliche Fristen die Magik der Klausel Time is of the Essence erfordern, findet man den magischen Puder in ihrer gesamten Korrespondenz. Nein, so nicht!
Die Klausel wird vertraglich vereinbart. Einem anderen eine solche Klausel [...]