Texasfirma unterliegt Bundesgesetz auch ohne außerstaatlichen Handel
CK - Washington. Das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes zum Behindertenschutz hielt ein Unternehmen in Texas für unanwendbar, weil es nur im Staat und nicht im bundesweiten Handel tätig ist. Die Schadensersatzforderungen des Bundesamts wollte es im Fall EEOC v. Service [...]