CK - Washington. Eine Gaststätte zahlte $50 für den Kabelempfang vom Boxkampf und wurde dann von dessen Rechteinhaber verklagt, weil der Kabelbetreiber keine Rechte zur Kampfausstrahlung an sie besaß. Das Urteil lautete auf $350 Schadensersatz und $26.780,30 Anwaltskostenerstattung. Der Kabelbetreiber hatte bereits eine Vertragsstrafenzahlung von $2.000 angeboten, weil er gewerbliche Kunden nicht versorgen durfte.
Im Fall J&J Sports [...]
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20.05.2014