CK - Washington. Vertragsstrafen sind im amerikanischen Recht nichtig. Mobiltelefonverträge sehen bei vorfristiger Kündigung eine Sonderzahlung des Kundens vor. Dagegen wandten sich erfolgreich Sammelkläger als Kunden diverser Funkanbieter.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia setzte sich am 29. Juni 2012 [...]
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01.07.2012