CK - Washington. Ein Urheber hat ein gesetzliches Kündigungsrecht nach der Übertragung seiner Rechte an einen Dritten. Der Musiker kann also einen Vertrag mit einer Plattenfirma eingehen und darf ihn unbedingt kündigen.
Das in San Francisco verkündete Urteil in The Ray Charles Foundation v. Robinson klärt, ob seine Erben oder eine von ihm eingerichtete Stiftung, die alle Rechte erben sollte, dieses Recht ausüben dürfen. Am [...]
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06.08.2015