Umkehrschluss schließt Dritte aus: New York Convention
CK - Washington. Der Irak beruft sich als Drittbegünstigter einer Schiedsklausel zwischen der UNO und einer Bank im Fall Republic of Iraq v. BNP Paribas USA auf das Recht, einen Streit im Schiedsverfahren lösen zu lassen. In New York City prüft das Bundesberufungsgericht des zweiten [...]