CK - Washington. Ein Filmvertrieb empfiehlt seinen Kunden Videos. Im passwortgeschützten Online-Angebot findet der Kunde Empfehlungen, die seinem Geschmack entsprechen sollen. Haftet der Anbieter, weil Familien und Besucher so erfahren, welche Filme der Kunde gern sieht? Die Klägerinnen in Meghan Mollet v. Netflix Inc. beurteilten dies als Privatsphärenverletzung nach Bundes- und kalifornischem Recht.
Am 31. Juli 2015 [...]
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06.08.2015