CK - Washington. Auf Syrup rutschte die Klägerin aus. Die rechtlich bedeutsame Frage lautet, ob der Syrup frisch oder und angetrocknet war, als der Fall des Falls dem Gericht vorliegt. Die Frage ist eine Tatsachenfrage, die von den Geschworenen zu klären ist. Doch das Bundesgericht hatte selbst entschieden, dass die Beweise nur einen Schluss zulassen: frisch.
Folglich kann es keinen Schadensersatz geben, weil der Laden den Syrup nicht [...]
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21.12.2013