CK - Washington. Vom Patentrecht sollte man die Finger lassen: schon eine fehlende Postkarte kann haftungsauslösend wirken. Als IP-Boutique von einer Großkanzlei gekauft wurde, unterrichteten die Anwälte, denen der Fehler der vergessenen Beifügung einer Antwortpostkarte an einen Patentantrag bewusst wurde, nicht den Mandanten.
Der klagt [...]
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24.04.2012