Anders als im ordentlichen Gericht: Beweise selbst beibringen
CK - Washington. Der Kläger verlangte im Schiedsverfahren von der Gegenseite die Beweise für den Klagevortrag. So ist es vor dem ordentlichen Gericht nicht ungewöhnlich. Das Prozessrecht sieht vor, dass jede Partei im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, die [...]
Artikel
25.06.2013