CK - Washington. In §45 Trademark Act of 1946 regelt das amerikanische Bundesmarkenrecht (1) collective trademarks or collective service marks; and (2) collective membership marks. Die Verordnungen des Markenamts für diese Marken regeln die Gesetzesumsetzung vorrangig durch analoge Bezugnahmen zu den Verordnungen für Waren- und Dienstleistungsmarken.
Damit soll nun Schluss sein, denn die Öffentlichkeit ist verwirrt, verkündete das Amt [...]
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21.02.2014