CK - Washington. Die Nachfüllrollen stammen aus anderer Hand, stellt der Hersteller von Handtüchern und Handtuchautomaten für den gewerblichen Einsatz fest. Er verklagt den Anbieter der fremden Rollen, weil ihre Verwendung seine eingetragenen Marken für die Geräte und die Nachfüllpackungen verletze.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten [...]
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14.12.2012