CK - Washington. Wer Kundendaten sammelt und einem Dritter gibt, muss sie zu nicht ungüstigeren Bedingungen mit weiteren Interessierten teilen. Dieser Grundsatz gilt nach dem Telefonaufsichtsgesetz des US-Bundes. Ob er sich auf andere Konstellationen erstrecken lässt?
Jedenfalls nicht unendlich, entschied am 26. September 2012 in Atlanta [...]
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27.09.2012