Weder bei Menschenrechtsverletzung noch bei Kontenpfändungen
CK - Washington. Nachdem der Supreme Court der USA am 14. Januar 2014 im Fall Daimler AG v. Bauman ausländischen Unternehmen die Sicherheit gab, nicht mehr vor US-Gerichten wegen Menschenrechtsverletzungen in Drittländern verklagt zu werden - jedenfalls nicht, wenn sie ungenügende Anküpfungsmerkmale zum Forumstaat in den USA besitzen -, bewegt sich im Doppelfall Tire [...]
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16.01.2014