CK - Washington. Schwerst beleidigt durfte sich die Kundin fühlen, die eine Verkäuferin mit Kriminellen und Faulenzern allein wegen ihres Wohnorts gleichsetzte. Sie behandelte sie so racially demeaning, insulting, rude, and discriminatory, dass die Kundin das Geschäft wegen Ungleichbehandlung verklagte.
Sie verlor. In der Revision prüfte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston 42 USC §1981 folgenden Inhalts: All [...]
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27.10.2013