CK - Washington. Die Werbung versprach Sicherheit, der Verkäufer ebenso, doch das Kleingedruckte im Vertrag über Einbau und Betrieb einer Alarmanlage bei einem Juwelier reduzierte die Haftung auf $1.000 und seine Merger-Klausel machte alle Erklärungen außer den vertraglichen Willenserklärungen unwirksam. Als $1 Mio. Juwelen nach dem Versagen der Anlage gestohlen wurden, klagte der Juwelier.
Der Alarmanlagenanbieter gewann am 5. Februar [...]
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06.02.2014