CK - Washington. Eine Unterlassungsverfügung gegen Webseitenmissbrauch erstritt ein Unternehmen von einem ehemaligen, nach Thailand umgesiedelten Mitarbeiter. Dieser focht das Verbot an, weil es auf einer Zustellung per EMail basierte und inhaltlich fehlerhaft sei. Der Revisionsbeschluss vom 14. August 2015 erklärt ausführlich die Bedingungen, unter denen die Zustellung per EMail erfolgen darf.
Auch für deutsche [...]
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18.08.2015