CK - Washington. Keinen Schadensersatz erhält eine Patientin vom Hersteller einer Schmerzmittelpumpe, die ein Arzt nach ihrer Schulteroperation einsetzte. Wegen der Pumpe soll ihr Schultergewebe zerfallen sein, was Schmerzen auslöst. Die Patientin bot ein Gutachten an, nach dem der Hersteller diese Wirkung kennen musste. Dieser soll nach Produkthaftungsrecht haften.
Am 12. Mai 2014 erklärte das Bundesberufungsgericht des achten [...]
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20.05.2014