CK - Washington. In einer Sammelklage tummeln sich Kläger, weil's bei der Heiratsvermittlung nicht klappt, und sie verklagen Match.com als führenden Online-Anbieter. All ihre Begehren wurden abgewiesen, nur die beklagte Sittenwidrigkeitsverfehlung harrt noch der abschließenden Entscheidung.
Um diese müht sich das Bundesberufungsgericht des [...]
Artikel
06.10.2013