CK - Washington. Strafverteidiger und Handy-, Tablet- und Rechnerbesitzer erfuhren am 20. März 2014, was der Staat mit beschlagnahmter Elektronik anfängt. Die Staatsanwaltschaft will die Geräte und Speichermedien nach Pornographie durchsuchen, doch das Gericht erlaubt es nicht.
Erst muss der Staat darlegen, was er damit erreichen will, und wie die Untersuchungen ablaufen. Der Beschluss des Bundesgerichts der Hauptstadt Washington im [...]
Artikel
25.03.2014