PZ - Washington. In seinem Urteil vom 11. Dezember 2013 in dem Fall Kansas v. Cheever wandte der Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten den Grundsatz der Waffengleichheit zu Lasten des Angeklagten an. Dieser wurde wegen Mordes angeklagt und verteidigte sich wegen Drogenkonsums mit fehlendem Vorsatz.
Daher ließ ihn das Gericht durch einen forensischen Psychiater untersuchen. Nachdem er das Gutachten seines eigenen Gutachters vorlegte, [...]
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14.12.2013