CK - Washington. Ein zweiter Handy-Durchsuchungsfall geht mit der Klarstellung der Anforderungen an den Staat weiter als der kürzlich entschiedene Fall, siehe Handy-Beschlagnahme: Was macht der Staat damit?
Am 26. März 2014 legte das Gericht in USA v. Apple iPhone, IMEI 013888003738427 die Erklärungen der Staatsanwaltschaft über die Details der Durchsuchung eines iPhone-Telefons offen und verwarf sie als unzureichend.
Diese Details sind [...]
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27.03.2014