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07.02.2014
Gericht schickt Klage in USA zurück
CK - Washington. Dass amerikanische Gerichte jede Klage mit Auslandsbezug annehmen, ist ein überholter Spruch. Selbst wenn sie zuständig sind, verweisen sie solche Klagen oft ins Ausland, wenn dort ein nährerer Bezug zu Sachverhalt, Zeugen, Beweisen oder anwendbarem Recht besteht. Nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz muss das Gericht sein Ermessen ausüben und sicher sein, dass die ausländische Gerichtsbarkeit einen adäquaten Rechtsweg [...]