Rechtsanwalt Clemens Kochinke

Berliner, Corcoran & Rowe, LLP
20036, Washington, DC
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Urheberrecht und Medienrecht Verfassungsrecht
27.08.2012

Gefahr im Kompromiss

CK - Washington.   Was in Vergleichsverhandlungen gesagt wird, gilt nicht im späteren Prozess gegen eine Partei als Beweis. Im Fall B&B Hardware, Inc. v. Fastenal Co. greift jedoch eine Ausnahme zur Bundesbeweisregel 408 FRE: Die Erklärung darf nicht für den Nachweis von Tatbestandsmerkmalen verwendet werden, doch zum Beleg sonstiger [...]