Rechtsanwalt Clemens Kochinke

Berliner, Corcoran & Rowe, LLP
20036, Washington, DC
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Urheberrecht und Medienrecht Verfassungsrecht
21.12.2012

Frohe Weihnacht aus den USA

CK - Washington. Wintrig wird es langsam in Washington, und man sieht schon erste Touristen, die im Wintermantel anreisen. Die Minsterien und Gerichte verkünden die Tage, an denen sie demnächst je nach eigener Kalenderordnung schließen werden, und der Kongress macht sich trotz unerledigter Aufgaben auf den Weg in die heimatlichen Wahlkreise.

Auch die Attorneys at Law und Law Firms stellen sich um. Jahresendfristen kennen sie kaum. Verjährungsfristen richten sich nach dem Kalender. Drei Jahre sind drei Jahre, nicht drei Jahre plus oder minus alle Tage bis zum Jahresende. Wenn noch ein Mandant aus Steuergründen einen Merger durchziehen will, was bei nichtbörsennotierten Unternehmen ja nicht ewig dauern muss, kann er es wie bei Verträgen noch vor dem Jahresende schaffen. Ansonsten schieben viele Lawyers bereits eine ruhige Kugel oder hängen sie an den Christmas Tree oder Holiday Tree.

Den deutsche Kollegen im Fristenstress eine frohe Weihnacht und collegialiter happy Holidays!