CK - Washington. Zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs gegen Bulgarien rief die Klägerin das Bundesgericht in New York City an und verlor. Es prüfte nämlich die Schiedsklausel und stellte fest, dass sie zwar nicht von einer Vollstreckbarerklärung spricht, jedoch die Vollstreckung nur vor Gerichten in Bulgarien gestattet.
In der [...]
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27.08.2012