CK - Washington. Der Versand von Werbefaxen erfolgt nicht immer von Absendern, die Kunden- oder Einwilligungsprüfungen vornehmen, sondern auch von Dienstleistern, die sich von Absendern die korrekte Prüfung und Anwendung solcher Listen bestätigen lassen. Haften solche Dienstleister in jedem Fall, wenn sich beim Empfänger ein unerwünschtes Fax als Spam erweist?
Der Beschluss vom 16. Oktober 2013 im Fall Asher & Simons PA v. J2 Global [...]
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21.10.2013