Rechtsanwalt Clemens Kochinke

Berliner, Corcoran & Rowe, LLP
20036, Washington, DC
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Urheberrecht und Medienrecht Verfassungsrecht
01.02.2014

Es muss nicht gleich eine Abmahnung sein

CK - Washington.   Das Abmahnunwesen deutscher Art gibt es in den USA nicht. Wer kann sich eine Abmahnung ohne das urdeutsche Konzept der GoA-Kostenüberbürdung schon leisten? Ein gründlich vorbereiteter Cease and Desist Letter, der einer Feststellungswiderklage standhält, kann schnell einen Anwand von $5000 oder mehr auslösen. Diese Kosten müssen auch wirtschaftlich vertretbar sein, bevor ein Anwalt einen solchen Auftrag befürwortet.

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