CK - Washington. Hautpflegewaren vertrieb die Klägerin hauptsächlich mit 10000 Keywords in Suchmaschinen und einer Webseite, die den Namen ihrer eingetragenen Eigenmarke trug: Lovelyskin. Ein anderes Unternehmen trat mit denselben Produkten unter Livelyskin auf und wurde von Lovelyskin verklagt.
Livelyskin betrieb mit ihrer Widerklage erfolgreich die Löschung der ersten Marke, weil sie als beschreibende Marke zuerst ins Zweitregister und [...]
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14.03.2014