CK - Washington. Eine Woche vor der Geburt ihres Kindes wurde die Klägerin nicht zum Dienst eingeteilt, was sie betriebsüblich als Kündigung ansah. Eine Woche danach schrieb ihr Arzt sie arbeitsfähig, doch nahm sie die Car-Hop-Arbeit in der Drive-In Gaststätte nicht wieder auf, weil sie sich für entlassen hielt.
Als sie erfuhr, dass Bundesgesetze Schwangere schützen, erhob sie Klage. Der Beschluss vom 23. Oktober 2013 im Fall Theresa [...]
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28.10.2013