Rechtsanwalt Clemens Kochinke

Berliner, Corcoran & Rowe, LLP
20036, Washington, DC
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Urheberrecht und Medienrecht Verfassungsrecht
12.08.2013

Eidliche Erklärung die Norm

CK - Washington.   Eidesstattliche oder unvereidete Erklärungen sind außerhalb der USA normal; hier sind sie verpönt. Auf Eid folgt Meineid und damit drohen lange Haftstrafen. Deshalb ist die eidliche Erklärung auf amtlichen Formularen, doch auch in Zivilsachen, die Norm.

Der Fall Nunez v. Geico General Insurance Co. untersucht die eidliche [...]