CK - Washington. Das Ausforschungsbeweisverfahren konzentriert sich seit zwei Jahrzehnten auf elektronische Daten und läuft dann meist unter der Bezeichnung E-Discovery. Der Aufwand steigt, die Rechtsfragen bieten ständig neue Herausforderungen, und der technische Fortschritt macht die vollständige Erkundung aller Fakten nicht leichter.
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10.04.2012