CK - Washington. Erst drohten die Kollegen, den Präsidenten umzubringen. Dann bedrohten sie den Kläger, der ihren Plan verraten hatte. Er lebte fortan in Furcht und verklagte schließlich nach dem Grundsatz der negligent Retention seinen Arbeitgeber, weil er die Kollegen nicht entließ.
Die Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt im [...]
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07.08.2013