CK - Washington. Ein Prozess im Ausland ist von amerikanischen Beweisen abhängig. Die Klägerin kann Beweise aus den USA beschaffen, indem sie beim US-Gericht eine Subpoena beantragt. Gilt das auch für ein Schiedsverfahren im Ausland?
Ja, erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 25. June 2012 im Fall Application of [...]
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27.06.2012