CK - Washington. Eine Kinobetreiberin verlor eine Mietstreitigkeit im Glauben, ihre Anwälte hätten einen Fehler begangen. Sie verlor danach eine Anwaltshaftungsklage gegen die Kanzlei, die sie in der Mietsache vertreten hatten, als die Kanzlei nachweis, dass sie mit oder einem Kunstfehler verloren hätte.
Dieser Umstand reicht für die Abweisung auch vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti aus. Dieses [...]
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22.12.2013