CK - Washington. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, gilt im Markenrecht wie bei Müllern. Die ältere Marke schlägt die neuere. Die eingetragene Marke wird von der nichteingetragenen Common Law-Marke entwertet, wenn sie nicht bereits sechs eingetragene Jahre überlebt hat und incontestable geworden ist.
Im Streit zwischen Musik- und Filmfirmen um [...]
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27.02.2013