Anonyme Konten und Meinungsfreiheit im Gottesdienst
CK - Washington. Eine Kirchengemeinde verlangte von einem ISP Auskunft über Inhaber anonymer EMailkonten und verlor, weil ihre anonymen Inhaber von ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit durch die provokante Störung eines Gottesdienstes Gebrauch machten. Das Gericht [...]